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Alle Geheimnisse des verkürzten Jahresabschlusses

Alle Geheimnisse des verkürzten Jahresabschlusses

Von Virginia Fabris

Am 28. April 2025

Die Erstellung einer Unternehmensbilanz stellt für jeden Unternehmer eine große Belastung dar. Aus diesem Grund kann es sehr attraktiv sein, sich bei der Erstellung der vorgeschriebenen Dokumente am Ende eines jeden Geschäftsjahres von den buchhalterischen Zwängen zu befreien.

Eine gangbare Alternative ist die verkürzte Bilanz, eine Art von Bilanz, die rechtlich gültig ist, deren Erstellung aber vereinfacht wird. Diese Art von Bilanz ist jedoch nur für bestimmte Arten von Unternehmen anwendbar, die bestimmte Anforderungen erfüllen.

Fragen Sie sich, ob die verkürzte Bilanz für Ihr Unternehmen in Frage kommt? Lesen Sie diesen Artikel und erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen!

Verkürzte Bilanz: Was ist das?

Die verkürzte Bilanz ist eine Art von Bilanz , die in vereinfachter Form erstellt werden kann.

Das bedeutet, dass die verkürzte Bilanz nicht alle Informationen enthalten muss, die für die Erstellung der Jahresbilanz als notwendig erachtet werden. In der Tat sind bei der Erstellung des verkürzten Abschlusses bestimmte Erleichterungen vorgesehen, die wir weiter unten im Detail betrachten werden. Vorerst können wir vorwegnehmen, dass diese betreffen:

  • Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung ;
  • die Erstellung der Kapitalflussrechnung ;
  • die Informationen im Anhang zum Jahresabschluss;
  • die Erstellung des Lageberichts;

Die Bewertungskriterien; Der verkürzte Jahresabschluss eignet sich für kleinere Unternehmen, d.h. für Unternehmen, die unter bestimmten Größengrenzen liegen.

Aktuelle Vorschriften

Der verkürzte Jahresabschluss wird durch Artikel 2435-bis des italienischen Zivilgesetzbuches geregelt, der durch das Gesetzesdekret Nr. 139/2015 aktualisiert wurde. Die durch dieses Gesetz vorgenommenen Änderungen traten am 01.01.2016 in Kraft. Sie wirkten sich daher auf die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre ab diesem Datum aus.

Gekürzte Jahresabschlüsse: Sind sie obligatorisch?

Der verkürzte Abschluss ist nicht verpflichtend . Vielmehr ist seine Anwendung fakultativ und kann auf freiwilliger Basis gewählt werden, wenn die Voraussetzungen für seine Anwendung erfüllt sind.

Da die Anwendung des verkürzten Abschlusses nicht verpflichtend ist, können nur ein, einige oder alle Bestandteile des Abschlusses in vereinfachter Form erstellt werden.

Ein Unternehmer, dessen Unternehmen die Voraussetzungen für die Anwendung des verkürzten Abschlusses erfüllt, kann sich beispielsweise dafür entscheiden, nur den Anhang in verkürzter Form zu erstellen, aber sowohl die Bilanz als auch die Gewinn- und Verlustrechnung in erweiterter Form zu entwickeln.

Anforderungen an den Zugang

Wie bereits erwähnt, ist die verkürzte Bilanz besonders für die Bedürfnisse kleinerer Unternehmen geeignet, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind:

  • Die Unternehmen haben keine auf geregelten Märkten gehandelten Wertpapiere ausgegeben ;
  • Die Unternehmen haben im ersten Geschäftsjahr oder danach in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die folgenden Grenzen nicht überschritten :
    • 4.400.000 EUR für die Bilanzsumme , d.h. für die Summe der Beträge, die den Klassen A, B, C und D der Bilanzaktiva entsprechen;
    • 8.800.000 EUR für Umsatzerlöse und Dienstleistungen , d.h. für den Betrag des Postens A1 der Gewinn- und Verlustrechnung;
    • 50 Euro für die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer , d. h. für die durchschnittliche Zahl der pro Tag beschäftigten Arbeitnehmer . Teilzeitbeschäftigte sind im Verhältnis zu den Arbeitsstunden der Vollzeitbeschäftigten anzugeben.

Überprüfung der Antragsgrenzen

Die Überprüfung der Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um eine verkürzte Bilanzregelung anwenden zu können, ist unterschiedlich, wenn es sich um

  1. Unternehmen, die ihre Tätigkeit gerade erst aufgenommen haben;
  2. Unternehmen, die bereits tätig sind.

Verkürzte Bilanz... und neue Unternehmen

Streng genommen lässt sich leicht ableiten, dass die Beurteilung der Grenzen für die Anwendung verkürzter Bilanzen bei neu gegründeten Unternehmen unter Berücksichtigung des ersten Geschäftsjahres erfolgen sollte.

Tatsächlich besteht die Möglichkeit, einen verkürzten Abschluss bereits im Zusammenhang mit dem ersten Geschäftsjahr direkt zu verwenden, wenn sichergestellt ist, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen nicht überschritten werden.

Verkürzte Abschlüsse... und bereits tätige Unternehmen

Die Überprüfung der Grenzen für bereits tätige Unternehmen muss in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfolgen, die auf das erste Geschäftsjahr folgen.

Aber Vorsicht! Diesbezüglich werden zwei leicht unterschiedliche Auslegungen anerkannt. Die erste Auslegung besagt, dass die Anwendung dieser Art von verkürzter Bilanz bereits ab dem zweiten Geschäftsjahr möglich ist, wenn die Grenzen eingehalten werden.

Nach dem Dokument der CNDCEC vom November 2012 kann sie dagegen erst ab dem Jahresabschluss des Geschäftsjahres angewendet werden, in dem die Grenzen zum zweiten Mal nicht überschritten werden.

Erstellung der Bilanz

Für die Erstellung der Bilanz sieht Artikel 2435-bis, Absatz 2 des Zivilgesetzbuches folgende Vereinfachungen vor:

  • Die Bilanz darf nur Posten enthalten, die mit Großbuchstaben und römischen Ziffern gekennzeichnet sind;
  • Die mit arabischen Ziffern gekennzeichneten Posten können weggelassen werden;
  • Die Posten A ( Forderungen gegen Gesellschafter für noch zu leistende Zahlungen ) und D ( Rechnungsabgrenzungsposten ) der Aktiva können in den Posten C.II ( Forderungen im Umlaufvermögen ) aufgenommen werden;
  • Der Posten E ( Rechnungsabgrenzungsposten ) der Passiva kann unter dem Posten D ( Verbindlichkeiten ) ausgewiesen werden;
  • Bei den Aktiva kann nur der Nettowert des Anlagevermögens angegeben werden. Es besteht nämlich keine Verpflichtung, die Abschreibungen (von den Posten B.I ( immaterielle Anlagewerte ) und B.II ( Sachanlagen )) ausdrücklich abzuziehen;

☝ In den Posten C ( Forderungen ) der Aktiva und D ( Verbindlichkeiten ) der Passiva müssen die über das nächste Haushaltsjahr hinausgehenden Forderungen und Verbindlichkeiten unbedingt getrennt ausgewiesen werden .

☝ Achten Sie darauf, die verkürzte Bilanz nicht mit der umgegliederten Bilanz zu verwechseln!

Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung

Im Hinblick auf die Erstellung der Gewinn- und Verlust rechnung können in der verkürzten Bilanz folgende Posten zusammengefasst werden:

  • Wert der Produktion:
    • A2 ( Veränderung des Bestandes an unfertigen, halbfertigen und fertigen Erzeugnissen ) und
    • A3 ( Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen );
  • Bei den Personalaufwendungen:
    • B9 (c) ( Abfindungen ),
    • B9 (d) ( Pensionen und ähnliche Leistungen ) und
    • B9 (e) ( sonstige Personalkosten );
  • Abschreibungen und Amortisationen:
    • B10 (a) ( Abschreibung von immateriellen Vermögensgegenständen ),
    • B10 (b) ( Abschreibungen auf Sachanlagen ) und
    • B10 (c) ( sonstige Abschreibungen auf Sachanlagen );
  • Zu den sonstigen Finanzerträgen:
    • C16 (b) ( Finanzerträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens mit Ausnahme von Kapitalbeteiligungen ) und
    • C16 (c) ( Finanzerträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, die keine Kapitalbeteiligungen darstellen );
  • In Bezug auf Neubewertungen:
    • D18 (a) ( Neubewertungen von Kapitalbeteiligungen ),
    • D18 (b) ( Neubewertungen von Finanzanlagen, die keine Kapitalbeteiligungen sind ),
    • D18 (c) ( Neubewertungen von Wertpapieren des Umlaufvermögens, die keine Kapitalbeteiligungen darstellen ), und
    • D18 (d) ( Neubewertungen von Finanzderivaten );
  • Wertberichtigungen:
    • D19 (a) ( Abschreibung von Kapitalbeteiligungen ),
    • D19 (b) ( Abschreibungen auf Finanzanlagen, die keine Kapitalbeteiligungen sind ),
    • D19 (c) ( Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens, die keine Kapitalbeteiligungen darstellen ) und
    • D19 (d) ( Abschreibungen auf derivative Finanzinstrumente ).

Bei der Erstellung eines verkürzten Abschlusses ist es nicht erforderlich, Angaben zu machen:

  • Ausweis von Veräußerungsgewinnen in Posten E20;
  • gesonderter Ausweis von Kapitalverlusten und Steuern in Bezug auf frühere Jahre in Posten E21.

Erstellung der Kapitalflussrechnung

Die Anwendung einer verkürzten Bilanzart befreit von der Erstellung einer Kapitalflussrechnung .

Abfassung des Anhangs zum Jahresabschluss

Der Anhang zum Jahresabschluss ist geregelt durch:

  • Artikel 2423 Absätze 3, 4 und 5;
  • Artikel 2423 Absätze 2 und 5;
  • Artikel 2424 Absatz 2;
  • Artikel 2426 Absatz 1 (Nrn. 4 und 6);
  • Artikel 2427-bis erster Absatz (Nr. 1).

Gemäß Artikel 2427 des italienischen Zivilgesetzbuches muss der verkürzte Jahresabschluss folgende Punkte in den Anhang aufnehmen : 1 , 2 , 6 ( beschränkt auf Verbindlichkeiten, keine geografische Angabe erforderlich), 8 , 9 , 13 , 15 (auf eine Aufschlüsselung nach Kategorien kann verzichtet werden), 16 , 22-bis , 22-ter (auf die Angabe von Informationen über: Bilanz, finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen), 23 und 25 (auch die Angabe des Ortes, an dem die Kopie des konsolidierten Abschlusses verfügbar ist, kann vermieden werden).

Darüber hinaus sieht die Erstellung eines verkürzten Abschlusses eine Befreiung von den folgenden Bestimmungen des Artikels 2426 vor:

  • Möglichkeit der Erfassung von Wertpapieren zu Anschaffungskosten,
  • Möglichkeit, Forderungen mit ihrem mutmaßlichen Nutzungswert anzusetzen,
  • Möglichkeit der Erfassung von Verbindlichkeiten zum Nennwert.

☝ Der verkürzte Abschluss erlaubt eine begrenzte Offenlegung von:

  • Geschäfte, die direkt oder indirekt mit Hauptaktionären abgeschlossen wurden;
  • Geschäfte mit Mitgliedern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane und mit Unternehmen, an denen das Unternehmen beteiligt ist.

Wenn die in den Punkten 3 und 4 von Art. 2428 geforderten Informationen auch im Anhang zum Jahresabschluss angegeben werden , ist es nicht notwendig, einen Lagebericht zu erstellen.

Verkürzte Abschlüsse: Wann verfallen sie?

Das Recht auf einen verkürzten Abschluss kann erlöschen . Dies ist der Fall, wenn im Laufe des zweiten Geschäftsjahres zwei der angegebenen Grenzen überschritten werden.

In diesem Fall besteht die Verpflichtung, auf eine ordentliche Regelung zurückzugreifen. Das bedeutet, dass in diesem Fall der Jahresabschluss für das zweite aufeinanderfolgende Geschäftsjahr in ordentlicher Form erstellt werden muss.

Artikel übersetzt aus dem Italienischen